Mit wichtigen Entscheidungen hat die christlich-liberale Koalition die Weichen für das letzte Jahr vor der Bundestagswahl 2013 gestellt. Der Koalitionsausschuss beschloss, das Betreuungsgeld für Kleinkinder, die keine Krippe besuchen, ab dem 1. August 2013 einzuführen. Die Praxisgebühr wird ab 1. Januar 2013 abgeschafft, und 750 Millionen Euro werden zusätzlich für Straßen, Bahn und Wasserwege bereitgestellt. Zur Bekämpfung der Altersarmut entschied die Koalition, sehr kleine Renten von Menschen, die ein Leben lang gearbeitet und privat vorgesorgt haben, aus Steuermitteln aufzustocken.
Dazu erklärt die Berliner Bundestagsabgeordnete Stefanie Vogelsang: „Warum SPD und Grüne gegen die Abschaffung der Praxisgebühr protestieren, nachdem sie doch zunächst auch dafür waren, bleibt ihr Geheimnis. Diese Beschlüssen passen in die Zeit und Bürger und Unternehmen werden noch einmal spürbar entlastet. Notwendig war darüber hinaus, dass wir eine erste Weichenstellung zur Vermeidung von Altersarmut vorgenommen haben.“
Die für die Zukunft wichtigste Entscheidung betrifft aber den Haushalt: Schon 2014 will die Koalition einen Bundeshaushalt aufstellen, der ohne strukturelle Neuverschuldung auskommt. Bei der sogenannten roten Null sind nur Konjunkturschwankungen und Einmalzahlungen – wie die verbliebenen Tranchen an den europäischen Rettungsschirm ESM – aus der Rechnung ausgeklammert. „Die Zeiten, in denen über Schulden immer neue, mehr oder weniger sinnvolle Projekte finanziert werden konnten, sind vorbei“, so Stefanie Vogelsang. „ Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass wir vielleicht auch mit der ein oder anderen Ungleichbehandlung werden leben müssen, weil für die ganz großen „Würfe“ das Geld fehlen wird. dafür wird der Staat aber in den nächsten Jahren Schritt für Schritt seine Handlungsfähigkeit zurückgewinnen.“
Mit der Abschaffung der Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal werden die Bürger um zwei Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Für Ärzte und Krankenkassen reduziert sich damit die Bürokratie. Die Mindereinnahmen der Krankenkassen werden laut Beschluss aus dem Gesundheitsfonds vollständig ausgeglichen. Die 750 Millionen Euro, mit denen der Verkehrsetat aufgestockt wird, sollen vorrangig in Neubauprojekte fließen.
Das Betreuungsgeld bekommen Eltern, die für ihre ein- und zweijährigen Kinder keinen öffentlich geförderten Krippenplatz oder Tagespflege in Anspruch nehmen. Sie haben die Wahl zwischen einer Barleistung oder einem Zuschuss, der sowohl für die private Altersvorsorge als auch für die Finanzierung der Bildung ihrer Kinder verwendet werden kann.
Menschen, die mindestens 40 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und zusätzlich privat vorgesorgt haben, sollen ein Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung erhalten. Diese „Leistungsrente“ wird aus Steuermitteln finanziert. Außerdem soll sichergestellt sein, dass sich private Vorsorge lohnt. Die Kosten, die durch die Beschlüsse anfallen, sind gedeckt. Spielräume ergeben sich dadurch, dass das Betreuungsgeld acht Monate später als geplant eingeführt wird, dass der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds gekürzt wird und dass künftig Gewinne der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an den Bund fließen können. Die KfW hatte zuletzt Rekordgewinne erwirtschaftet.