Stefanie Vogelsang

Koalition stärkt das Ehrenamt

Bürgerschaftliches Engagement ist einer der Grundpfeiler unserer Gesellschaft

Das Bundeskabinett hat am 24.10.2012 den Entwurf eines Gemeinnützigkeitsstärkungsgesetzes beschlossen. Mit dem Entwurf werden wichtige Maßnahmen für ehrenamtlich Tätige auf den Weg gebracht.
Stefanie Vogelsang: Das Ehrenamt ist ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft (Bildquelle: Corbis_CDU)
Hierzu erklärt die Berliner Bundestagsabgeordnete Stefanie Vogelsang:

„Das Ehrenamt liegt der Koalition am Herzen. Bürgerschaftliches Engagement ist einer der Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Millionen Deutsche setzen sich in Kirchen, Sportvereinen, sozialen Einrichtungen, Parteien oder Initiativen ein. Viele Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens wären ohne die ehrenamtlich Tätigen nicht denkbar. Wer besondere Verantwortung übernimmt, fördert das Gemeinwesen und trägt dazu bei, die Herausforderungen der Gegenwart zu bewältigen.

Dies verdient unsere Anerkennung und Unterstützung. Die Politik ist daher aufgerufen, die Anreize für das bürgerschaftliche Engagement zu stärken und bürokratische Hindernisse abzubauen. Aus diesem Grunde haben die Finanz-, Sport- und Rechtspolitiker der Koalitionsfraktionen das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts initiiert, welches heute im Bundeskabinett beschlossen wurde.

Wir setzen dabei auf Maßnahmen aus ganz unterschiedlichen Bereichen. Es handelt sich um ein attraktives Paket zu allen Fragen, die ehrenamtlich tätige Bürger berühren: Zum steuerlichen Bereich genauso wie zum Zivilrecht.

Ein wichtiger Punkt ist die Anhebung der Pauschalen im Steuerrecht: Übungsleiter wie etwa Sporttrainer oder Erzieher können künftig bis zu 2.400 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten. Aber auch andere ehrenamtlich Tätige wie Kassierer oder Platzwarte werden durch eine erhöhte Ehrenamtspauschale von 720 Euro begünstigt. Bei bürgerschaftlichem Engagement ist aber auch an die vielen Vereine und Stiftungen zu denken, in denen sich Ehrenamtliche organisieren. Der Gesetzentwurf sieht deutliche Verbesserungen vor. So wird z. B. die Frist, innerhalb derer steuerbegünstigte Körperschaften ihre Mittel verwenden müssen, um ein Jahr verlängert. Die Rücklagenbildung wird künftig deutlich flexibler gestaltet. Wir schaffen mehr Rechtssicherheit: Vereine erhalten zukünftig eine verbindliche Bescheinigung, ob ihre Satzung die Voraussetzungen für die Anerkennung als gemeinnützig erfüllt.

Viele Ehrenamtliche bewegt die Frage, inwieweit sie für etwaige Fehler und Schäden in Ausübung ihrer Tätigkeit einzustehen haben. Der Entwurf sieht hier eine Beschränkung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern und Mitgliedern von Vereinsorganen vor.

Wir wollen auch in Zukunft motivierte Ehrenamtliche haben. Hierfür setzt sich die bürgerliche Koalition ein. Die Gesetzesinitiative soll in diesem Sinne ein klares Signal an die Ehrenamtlichen sein, dass ihre Arbeit von der Politik gewürdigt und unterstützt wird.“

Hintergrund:

Die Initiative geht auf eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Finanz-, Sport- und Rechtspolitikern der Koalitionsfraktionen zurück. Hierbei fand eine enge Abstimmung mit der Bundesregierung statt, die auch die Ausformulierung des Gesetzentwurfs übernommen hat.

Vorgesehen sind unter anderem folgende Maßnahmen:
  • Im Einkommensteuerrecht werden die Übungsleiterpauschale von 2.100 Euro auf 2.400 Euro und die Ehrenamtspauschale von 500 Euro auf 720 Euro erhöht.
  • Die Umsatzgrenze für die Klassifizierung von sportlichen Veranstaltungen eines Sportvereins als Zweckbetrieb wird von 35.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben. Ziel ist, die eher am Breitensport orientierten Vereine von Bürokratielasten zu entbinden. Bei kleineren Veranstaltungen entfällt die Pflicht, die Ausgaben detailliert dem steuerpflichtigen bzw. dem steuerfreien Bereich zuzuordnen.
  •     Nach Prüfung erhalten die Vereine eine rechtsverbindliche Bescheinigung darüber, ob die Satzung den Vorschriften der Abgabenordnung entspricht.
  • In der Abgabenordnung wird die Mittelverwendungsfrist um ein weiteres Jahr ausgedehnt, um den Druck der Organisationen, die ideellen Mittel zeitnah einzusetzen, zu senken.
  • Vorgesehen ist eine erleichterte Zuführung der ideellen Mittel in eine freie Rücklage und die Einführung einer Wiederbeschaffungsrücklage. Hierdurch wird die Leistungsfähigkeit der steuerbegünstigten Körperschaften nachhaltig gesichert.
  • Der Entwurf erweitert die besonderen Haftungsregelungen für Vorstandsmitglieder nach § 31a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auf Mitglieder anderer Organe sowie auf besondere Vertreter von Vereinen und Stiftungen. Auch für Vereinsmitglieder werden besondere Haftungsvorschriften geschaffen, die an § 31a BGB angelehnt sind. Somit sind die Regelungen in der Abgabenordnung und im BGB gleichlaufend.

Die Steuermindereinnahmen für den Fiskus liegen bei 110 Millionen Euro jährlich. Geplant ist eine sog. Doppeleinbringung: Der Gesetzentwurf soll sowohl durch die Bundesregierung, als auch durch - unter Federführung des Finanzausschusses - die Koalitionsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebracht werden.