Stefanie Vogelsang

Öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses

Mehr Hospizplätze und eine bessere Vergütung von medizinischen Leistungen

In der 57. Sitzung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages am 5. März 2012 wurden zwei Petitionen öffentlich beraten. Berichterstatterin war jeweils die Berliner Bundestagsabgeordnete Stefanie Vogelsang.
Bildquelle: CDU/UBG
Die erste Petition hatte die Problematik der Versorgung mit Hospizplätzen zum Inhalt. Gefordert wurde eine bundeseinheitliche Regelung und eine bundesweite, bedarfsgerechte Versorgung mit Hospizplätzen sowie Bürokratieabbau beim Umgang mit den Krankenkassen.
Der Petent, dessen Mutter 2009 an Lungenkrebs erkrankte und im Jahr 2010 daran verstarb, beklagt einen allgemeinen Mangel an Hospizplätzen. Dieser führe dazu, dass schwerstkranke Menschen in der letzten Phase ihres Lebens zwischen Krankenhaus und Wohnung hin und her geschickt werden und nicht zur Ruhe kommen. Hinzu komme eine große Belastung der Angehörigen durch „Papierkrieg“ mit der Krankenkasse und lange Bearbeitungszeiten von Anträgen. Zeit, um in Ruhe Abschied zu nehmen, bleibe den Kranken und ihren Angehörigen kaum, so der Petent.
Stefanie Vogelsang war  beeindruckt von den Ausführungen des Petenten. „Es ist wichtig, dass das sensible Thema des Sterbens in den Mittelpunkt des Interesses gerückt wird“, meinte die Bundestagsabgeordnete. Sie verwies darauf, dass im Bereich der Hospizversorgung gesetzgeberisch in den vergangenen Jahren viel geleistet worden sei. Man könne jedoch die Entwicklungen „nicht von Null auf Hundert regeln“.

Die zweite Petition beschäftigte sich mit der Vergütung medizinischer Leistungen.
Der Petent fordert, verbindlich zu regeln, dass vom Jahr 2012 an alle Kassenärztlichen Vereinigungen mindestens den bundesdurchschnittlichen Behandlungsbedarf je Versicherten des Jahres 2011 erhalten.
Seit dem 1.1.2009 zahlen alle gesetzlich Krankenversicherten bundesweit einen gleichen Beitragssatz. Der Gesundheitsfonds verteilt die Mittel auf die Krankenkassen entsprechend der Krankheitshäufigkeit der Versicherten. Hierdurch kommt es zu großen regionalen Unterschieden in der Vergütung.
So stehen im Land Berlin für den ärztlichen Behandlungsaufwand je Versicherten durchschnittlich 386 € im Jahr zur Verfügung. Im Landesteil Westfalen-Lippe als der am schlechtesten ausgestatteten Region sind es lediglich 321 €.
Der jährliche bundesdurchschnittliche Behandlungsbedarf beträgt zurzeit 348 €.
Der Petent befürchtet eine schlechtere ambulante ärztliche Versorgung in den unterfinanzierten Regionen. Außerdem resultiere hieraus eine geringe Hausarztdichte und es sei äußerst schwierig, ärztliche Praxen nachzubesetzen, wenn ein Arzt in den Ruhestand geht, führte der Petent aus.
Stefanie Vogelsang erläuterte: „Durch das Anfang 2012 in Kraft getretene Versorgungsstrukturgesetz haben wir eine Attraktivitätssteigerung nicht für unterversorgte ländliche Gebiete, sondern auch strukturschwache städtische Gebiete sowie eine verbesserte Versorgung erreicht.“