Gesundheit die Entwicklung, Entfaltungsmöglichkeiten und die gesellschaftliche Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger ist Voraussetzung für die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft, für Beschäftigung und für Wettbewerbsfähigkeit. Der demographische Wandel, die Veränderung des Krankheitsspektrums hin zu chronisch-degenerativen und psychischen Erkrankungen sowie die veränderten Anforderungen in der Arbeitswelt erfordern deshalb eine effektive und effiziente Gesundheitsförderung und Prävention.
Sind Präventionsmaßnahmen erfolgreich, kann eine größere Zeit des Lebens in Gesundheit und mit einer deutlich verbesserten Lebensqualität verbracht werden. Davon profitieren Versicherte wie Krankenkassen, aber auch Arbeitgeber oder Rentenversicherungsträger durch weniger Fehlzeiten, Rehabilitationskosten oder Erwerbsminderungsrenten.
Im Bundestag wurde deshalb am 27.06.2013 ein Gesetz zur Förderung der Prävention verabschiedet.
Auch die zuständige Berichterstatterin Stefanie Vogelsang sprach dazu:
Sehr geehrter Herr Präsident,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit vielen Jahren arbeiteten unterschiedliche parlamentarische Mehrheiten und verschiedene Regierungskoalitionen an einem Gesetz zur Förderung der Prävention im Gesundheitswesen. Zukünftiger Schwerpunkt in der gesundheitlichen Versorgung der Menschen in Deutschland soll neben der Behandlung von Krankheiten auch die Vorbeugung vor Krankheiten als gesetzliche Pflichtaufgabe der Krankenkassen sein.
Es hat lange gedauert, ein SPD Entwurf ist gescheitert, wir haben uns erneut aufgemacht, Gründlichkeit ging auch hier vor Schnelligkeit. Den Entwurf der Regierung haben wir parlamentarisch noch um einige Aspekte verbessert.
Heute liegt vor uns ein Förderungsgesetz für die Prävention mit einem Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro - also eine halbe Milliarde Euro. Zukünftig sollen die Krankenkassen 7 Euro pro Versicherten ausgeben für betriebliche Prävention, für die Förderung in den Lebenswelten, also im Verein, in der Schule, in der Kita und, und, und....
140 Millionen Euro sollen zukünftig zur Verfügung stehen, um regional unterschiedlich in den Lebenswelten der Länder mit deren Beteiligung abgestimmte spezielle Projekte für unterschiedliche - vor allem auch sonst schwerer zu erreichende Personengruppen eingesetzt werden.
Sicher, man kann immer mehr machen, sicher, man wird auch an diesem Entwurf immer noch etwas verbessern können. Aber - die Ankündigungen der Oppositionsparteien, das der Bundesrat dem niemals zustimmen werde, kam lange bevor der Entwurf überhaupt bekannt war. Allein aus parteipolitischer Sicht wollen Sie von der Opposition verhindern, dass wir endlich eine gesetzliche Grundlage zur Finanzierung dieser wichtigen Aufgabe haben, wollen Sie den Gesundheitsdezernenten in unseren Städten die Chance nehmen, kleinteilig in ihren städtischen Bereichen Gesundheitsförderung anbieten zu können, die von den Krankenkassen bezahlt werden. Das ist unredlich. Das empfinde ich als Skandal.
Erstmals liegt ein Gesetz vor, das konkrete, nationale Gesundheitsziele nennt, das eine kontinuierliche Zielerreichungsmessung festlegt, das eine nationale Gesundheitskonferenz initiiert und, und und. Auch dies wollen Sie ablehnen, auch hier wollen Sie Ihre Länder in die falsch verstandene parteipolitische Pflicht nehmen, nein zu sagen. Das werden Sie den Menschen nicht erklären können, dieses Taktieren wird Sie nicht einen einzigen Prozentpunkt näher an einen Wahlerfolg bringen. Im Gegenteil: Wir werden die Sommerpause nutzen, an jedem nur möglichen Ort in unseren Wahlkreisen darauf hinzuweisen.
Ich bitte im Interesse der Gesundheit unserer Gesellschaft nochmal darüber nachzudenken und sich richtig und zukunftsweisend zu entscheiden.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!