Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag einen Beschlussantrag für das lang diskutierte und noch einmal nachverhandelte Hilfsprogramm für Zypern vorgelegt. Am Kreditvolumen von 10 Milliarden Euro sowie den zentralen Reformauflagen hat sich nichts mehr geändert.
Dazu erklärt Haushaltsexpertin Stefanie Vogelsang: „Im Gegensatz zu den ursprünglichen Maßnahmen sollen nun jedoch Spareinlagen von bis zu 100.000 Euro von der Inanspruchnahme verschont bleiben. Umso umfangreicher werden größere Bankeinlagen sowie Bankanleihen an der Abwicklung bzw. Restrukturierung zyprischer Banken beteiligt. Der Staat Zypern hat erhebliche Sanierungsbeiträge beizusteuern, indem etwa Goldreserven verkauft und Staatsbesitz privatisiert werden soll. Das jetzige Verhandlungsergebnis bestärkt die europäischen Werte der Eigenverantwortung, Haftung und Rechtssicherheit. Es eröffnet Zypern neue Wachstums- und Arbeitsplatzperspektiven in Bereichen wie vor allem der Erdgasförderung, der öffentlichen Daseinsvorsorge und dem Tourismus.“
Die europäischen Rettungsschirme haben Irland und Portugal den teilweisen Wiedereinstieg am Kapitalmarkt ermöglicht. Eine Gewährung von Laufzeitverlängerungen begünstigt die weitere Refinanzierung über den Markt, weil der jährliche Refinanzierungsbedarf deutlich gesenkt würde und Rückzahlungsspitzen besser aufgefangen werden können. Stefanie Vogelsang: „Damit verbessern sich auch die Perspektiven, keine weiteren Hilfsprogramme für diese beiden Länder auflegen zu müssen. Sowohl Euro- als auch EU-Finanzminister schlagen daher eine Verlängerung der durchschnittlichen Kreditlaufzeit um sieben Jahre vor. Das ESM-Kreditvolumen und die Reformauflagen bleiben völlig unverändert.“
Der Deutsche Bundestag hat dem Antrag der Regierung mit großer Mehrheit aus CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen beschlossen.