Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), die aus der Vereinigung von KPD und SPD in der russisch besetzten Zone Deutschlands im April 1946 hervorging, hat die über 40jährige totalitäre Diktatur in der Deutschen Demokratischen Republik zu verantworten. In der friedlichen Revolution des Jahres 1989 überwand die Bevölkerung dieses Staates die brutale Herrschaft der SED und setzte freie Wahlen und die deutsche Wiedervereinigung durch.
Dazu erklärt die Berliner Bundestagsabgeordnete Stefanie Vogelsang:
„Mehr als zwanzig Jahre danach stellen wir aber mit Bestürzung fest, dass gerade junge Menschen in unserem Land zu wenig vom Unrecht und der Ungerechtigkeit der Diktatur wissen, die die SED mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln errichtet und blutig verteidigt hat.
Manche vergessen und verdrängen die Rolle dieser Partei, die ihr „Schwert und Schild“, die Staatssicherheit der DDR, als scharfe Waffe gegen die eigene Bevölkerung einsetzte. Die SED steht für die tausendfache Bespitzelung, für ein mörderisches Grenzregime und für das undemokratische Regieren gegen Sinn, Verstand und Menschlichkeit. Wir stehen gegen das Vergessen und für die Aufarbeitung dieses Unrechts.
Um der Verklärung der SED entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung unter Einbindung der Opferverbände, der Dokumentations- und Gedenkeinrichtungen, der Länder und der betroffenen Ressorts Bilanz gezogen. Neben den jährlichen Berichten liegt nunmehr eine beispielhaft umfassende Darstellung vor, die als Bestandsaufnahme alle bisherigen Maßnahmen zur Aufarbeitung der DDR-Diktatur zusammenfasst – darunter die Rehabilitierung der Opfer, die rechtliche Verfolgung der Täter, die wissenschaftliche Forschung oder die Bildungsarbeit und die Nutzung der Unterlagen der Staatssicherheit der DDR. Der Bund trägt mit mehr als 100 Millionen Euro pro Jahr zur Aufarbeitung der SED-Diktatur bei.
Wie keine andere Fraktion des Bundestages stehen wir dafür, in der Aufarbeitungsarbeit nicht nachzulassen. Einen Schlussstrich kann und darf es nicht geben. Wir sorgen daher unter anderem für weitere Zugänglichkeit der Akten der Stasi für berechtigt Interessierte bis zum 31. Dezember 2019.“