„Mehr Wertschätzung für den Dienst am Menschen“ – dies war ein zentraler Punkt für die Berliner Bundestagsabgeordnete Stefanie Vogelsang vor der Bundestagswahl 2009 und dafür wollte sie sich im Bundestag einsetzen.
In dieser Woche hat der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags ein weiteres zentrales Element beschlossen, um dieses Ziel auch tatsächlich zu erreichen: In seltener Einmütigkeit haben alle Fraktionen dem Gesetzentwurf der Koalition zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege zugestimmt.
„Die Altenpflege in Deutschland ist eine wichtige Säule des Gesundheitswesens und sie braucht deshalb gut ausgebildete Fachkräfte“, so Stefanie Vogelsang.
Die Koalitionsfraktionen wollen dem Fachkräftemangel in der Altenpflege mit einer Qualifizierungsoffensive entgegentreten. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass im Fall von entsprechenden Vorkenntnissen die Ausbildungszeit für Altenpfleger um ein Drittel verkürzt wird. Zudem soll für drei Jahre die Finanzierung von nicht verkürzbaren Weiterbildungen zum Beruf des Altenpflegers in voller Höhe bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld oder von Leistungen zur Grundsicherung durch die Bundesagentur für Arbeit ermöglicht werden. „Gerade um die Finanzierung des 3. Ausbildungsjahres haben wir lange gekämpft“, erläutert Stefanie Vogelsang weiter.
Mit dem Gesetz soll die von Bund, Ländern und Verbänden im Dezember 2012 beschlossene „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ umgesetzt werden. Ziel der Offensive ist es, in den kommenden drei Jahren die Zahl von Auszubildenden in der Altenpflege stufenweise um jährlich zehn Prozent zu steigern und bis zu 4.000 Pflegehelfer für eine Weiterbildung zur Altenpflegekraft zu gewinnen.