„Es war ein hartes Stück Arbeit!“ Mit diesen Worten hat Bundeskanzlerin Angela Merkel am 21.2.2013 ihre Regierungserklärung zum EU-Gipfel eingeleitet.
Die wichtige Botschaft des EU-Gipfels ist, dass erstmals eine Kürzung der Ausgabenobergrenzen im Vergleich zum aktuellen Finanzrahmen vereinbart worden ist. Wenn die Mitgliedstaaten konsolidieren müssen, können die Ausgaben der EU nicht in den Himmel wachsen.
Die europäischen Staats- und Regierungschefs haben sich im Rahmen des Sondergipfels am 7./8. Februar 2013 auf einen Entwurf für den mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union (EU) geeinigt. Damit ist das Fundament gelegt für die Beratungen darüber, welche Mittel der EU in den Jahren 2014 bis 2020 zur Verfügung stehen sollen. Dazu erklärt die Berliner Haushaltsexpertin Stefanie Vogelsang, die zuständige Berichterstatterin im Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union ist: „Die gewachsene wirtschaftliche Kraft Deutschlands führt auf der einen Seite zu einer moderaten Erhöhung der deutschen Nettozahlungen und zu einer Reduzierung der Rückflüsse. Auf der anderen Seite steht allerdings die wichtige Botschaft, dass erstmals eine Kürzung der Ausgabenobergrenzen im Vergleich zum aktuellen Finanzrahmen vereinbart worden ist. Wenn die Mitgliedstaaten konsolidieren müssen, können die Ausgaben der EU nicht in den Himmel wachsen.“
Im Einzelnen: Die Agrarförderung wird schrittweise zurückgefahren und stärker auf Nachhaltigkeitskriterien ausgerichtet. Die Regionalförderung wird ebenfalls abgesenkt und auf die bedürftigsten Regionen konzentriert. Für Deutschland hat unsere Bundeskanzlerin einen wichtigen Erfolg erreicht: Regionen in den neuen Ländern, die künftig aus der Förderung herausfallen, erhalten durch Maßnahmenkombinationen 64 Prozent der bisher zur Verfügung stehenden Beträge.
Erheblich mehr investiert wird in die Zukunftsbereiche Bildung, Forschung und Innovation. Die Ausgaben für Infrastruktur und Verkehr wurden verdoppelt. Zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit sollen sechs Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. „All das sind richtige Signale“, so Stefanie Vogelsang.
Für das Inkrafttreten des neuen Finanzrahmens ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich. In den nun anstehenden Verhandlungen werden Themen wie die Flexibilisierung des Mitteleinsatzes oder aber die Möglichkeit, das Haushaltsvolumen bei positiver Wirtschaftsentwicklung nachträglich zu erhöhen, sicher eine Rolle spielen.