Kinder, die mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm tot zur Welt kommen, werden „Sternenkinder“ genannt. Für diese Kinder sah das bislang geltende Recht keine personenstandsrechtliche Registrierung vor. Sie galten als Fehlgeburten, für die es bislang keine Möglichkeit einer amtlichen Urkunde gab.
Auch konnten Eltern ihrem Kind offiziell bisher keinen Namen geben. Deshalb hatten sich Eltern von Sternenkindern mit einer Petition an den Petitionsausschuss des Bundestages gewandt und um einen würdigen Umgang mit allen Sternenkindern gekämpft.
Stefanie Vogelsang, die zuständige Berichterstatterin im Petitionsausschuss, sprach zum Personenstandsrechtsgesetz im Plenum des Deutschen Bundestags: „Mit dem neuen Gesetz hat die christlich-liberale Koalition nun eine neue Regelung für Sternenkinder gefunden. Durch die Geburtsurkunde gehört das Sternenkind offiziell zur Familie. Leben muss als Leben bezeichnet werden, auch wenn es noch so klein ist.“
Hier können Sie die Rede von Stefanie Vogelsang verfolgen:
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