Stefanie Vogelsang

Patientenrechte stärken

Ende einer langen Diskussion

Mit einem Patientenrechtegesetz, welches in 1. Lesung im Deutschen Bundestag beraten wurde, will jetzt die Bundesregierung die Position der Patienten weiter stärken. Patientenrechte sollen transparent, verlässlich und ausgewogen gestaltet werden.
Stefanie Vogelsang: Patientenrechte werden gestärkt! (Bildquelle: Chaperon)
„Denn nur ein informierter und mit ausreichenden Rechten ausgestatteter Patient kann Arzt, Krankenkasse oder Apotheker auf Augenhöhe gegenübertreten. Er kann Angebote hinterfragen, Leistungen einfordern und so dazu beitragen, dass ein wirkungsvoller Wettbewerb im Gesundheitssystem stattfindet“, erklärt die Berliner Gesundheitspolitikerin Stefanie Vogelsang. „Unser Gesundheitswesen wird diesem Anspruch bisher nicht immer gerecht. Oftmals fühlen sich Patienten alleine gelassen und verunsichert. Kaum ein Patient kennt seine Rechte.“

Die Rechte der Patienten sind zwar schon heute im deutschen Recht verankert, aber sie sind verteilt auf unterschiedliche Gesetze, und zusätzlich wurden die gesetzlichen Regelungen durch Gerichtsurteile immer weiter ausdifferenziert. Oft sind die unterschiedlichen Rechtsansprüche von Patienten für den juristischen Laien kaum zu überblicken.

Die Bundesregierung hat sich deshalb im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die verstreuten Patientenrechte zu bündeln und die Stellung des Patienten im Gesundheitssystem zu stärken. Der vom Bundesministerium der Justiz und Bundesministerium für Gesundheit vorgelegte Gesetzentwurf setzt diese Vereinbarung um.

Der Gesetzesentwurf, der an eine seit mehr als zwei Jahrzehnten geführte Diskussion um das Thema Patientenrechte anknüpft, verfolgt das Ziel, Transparenz über die bereits heute bestehenden, umfangreichen Rechte der Patientinnen und Patienten herzustellen. Die tatsächliche Durchsetzung dieser Rechte soll verbessert werden. Patientinnen und Patienten sollen auch im Falle eines Behandlungsfehlers stärker unterstützt werden.

Zugleich schaffen die Regelungen auch Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte und andere Gesundheitsberufe im Versorgungsprozess.