„Dies ist ein guter Tag für Deutschland, für die Sicherheit der Bürger, für den Schutz der eigenen Wohnung und für ein zukünftig korrektes Melderegister“, erklärt die Berliner Bundestagsabgeordnete Stefanie Vogelsang anlässlich ihrer Rede vor dem Deutschen Bundestag. „Denn rund 200 000 Menschen sind in Berlin zum Schein angemeldet, sie haben eine amtlich bestätigte Meldeadresse, wohnen aber in Wahrheit ganz woanders.“
Hintergrund ist die im Jahr 2006 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung beschlossene Gesetzesreform, die Bürokratie abbauen sollte. Doch hat sie das Gegenteil bewirkt und Kriminellen ungeahnte Möglichkeiten eröffnet. Denn seit 2006 brauchen Bürger bei der An- oder Ummeldung ihres Wohnsitzes keine Bescheinigung ihres Vermieters mehr vorlegen. Ein Beweis für die Richtigkeit der Wohnanschrift muss nicht erbracht werden.
Stefanie Vogelsang kennt die Probleme vor Ort aus ihrer Zeit als zuständige Neuköllner Dezernentin: „Niemand konnte mehr sicher sein, dass in seiner Wohnung, in der er lebt, nicht noch diverse andere Personen mit natürlich nicht positiven Absichten, gemeldet waren. So ist es diverse Male vorgekommen, dass Polizeieinsatzkräfte an der Wohnungstür von völlig unbescholtenen Bürgern Einlass begehrten, um Personen habhaft zu werden, die in kriminelle Machenschaften verstrickt waren.“
Mit dem nun beschlossenen Gesetz führt der Bund das bislang geltende Melderechtsrahmengesetz mit den bestehenden Meldegesetzen der Länder in einem einheitlichen und damit effizienten Gesetz zusammen. Weiterhin ist insbesondere für die Arbeit der Polizei die Wiedereinführung der Vermieterzustimmung zur Verhinderung von Scheinanmeldungen von hoher Bedeutung.