Am 25.5.2012 wurde im Deutschen Bundestag die Entscheidungslösung und das Transplantationsgesetz beschlossen.
Stefanie Vogelsang, die zuständige Berichterstatterin im Gesundheitsausschuss, erklärt: „Mit dem heute beschlossenen Gesetz setzen wir ein starkes Zeichen für mehr Organspender in Deutschland und für die 12.000 Menschen in Deutschland, die auf ein Spenderorgan warten. Wir tragen mit diesen Beschlüssen dazu bei, Klarheit zu schaffen und die Lage der Patienten zu verbessern.“
In ihrer Rede vor dem Deutschen Bundestages verwies Stefanie Vogelsang auf die Bedeutung der Freiwilligkeit für die Organ- oder Gewebespende: „Die Entscheidung über eine Organspende ist eine sehr persönliche Angelegenheit eines jeden einzelnen Bürgers. Bei der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz geht es um Organspende und nicht um eine „Organbereitstellungspflicht“. Es wird niemand gezwungen sich zu entscheiden und einen Spenderausweis auszufüllen. Es geht nicht um Zwang, sondern darum die Menschen von der Notwendigkeit zur Organspende zu überzeugen. Jeder Bürger wird in die Lage versetzt und aufgefordert, sich zu Lebzeiten mit der Frage seiner Spendenbereitschaft ernsthaft zu befassen. Jeder wird gebeten, sich zu äußern – angesichts der Tatsache, dass eine derartige Entscheidung Leben retten kann, erscheint dieser sanfte Druck gering.“
Genauso wichtig war es für Stefanie Vogelsang, dass der Transplantationsbeauftragte zukünftig nicht nur über Organ- sondern auch über Gewebespende aufklären wird. „Gewebespenden wie Herzklappen oder Aorten werden genauso dringend benötigt wie Nieren- oder Herzspenden.“
Weiter begrüßt Stefanie Vogelsang, dass das Transplantationsgesetz mehr Sicherheit für Lebendspender und Organempfänger schafft. Künftig wird die Nachsorge Organtransplantierter Teil der spezialfachärztlichen Versorgung sein. Eventuell auftretende Komplikationen aufgrund einer Lebendspende werden künftig von der Krankenkasse bezahlt, so dass für die Betroffenen eine unkomplizierte Abwicklung gewährleistet ist.
„Wichtig ist auch, das Budget der Krankenhäuser im Auge zu behalten“, erklärt Stefanie Vogelsang weiter. „Die erhöhten Aufwendungen der Krankenhäuser müssen durch die Krankenkassen refinanziert werden.“
Künftig werden alle Deutschen regelmäßig von ihren Krankenkassen per Post angeschrieben, über die Organspende informiert und zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert. Schon in diesem Jahr sollen die Versicherten erstmalig Post erhalten, ein weiteres Mal in zwei Jahren und nach 2017 alle fünf Jahre.
Darüber hinaus sollen die Behörden bei der Ausgabe von amtlichen Ausweisen – zum Beispiel Reisepass oder Führerschein – Informationen zur Organspende ausgeben.
Die für die elektronische Gesundheitskarte Verantwortlichen werden per Gesetz beauftragt, Lösungen zu entwickeln, um die Entscheidung der Versicherten zur Organspende auf der Karte speichern zu können. Dabei sollen die Krankenkassen ihre Versicherten auch im Rahmen eines postalischen Rückmeldeverfahrens unterstützen können. Bis Mitte 2013 muss dem Bundesministerium für Gesundheit ein entsprechender Bericht zur Umsetzung vorgelegt werden.