Heute liegt dem Bundeskabinett ein Gesetz zur Beschlussfassung vor, wonach künftig auch tot geborene Kinder unter 500g Geburtsgewicht eine Geburtsurkunde erhalten. Dafür hatten sich die Unionsabgeordneten im Petitionsausschuss stark gemacht.
Nach bisher geltendem Recht wurden Fehlgeburten nicht in den Personenstandsregistern beurkundet und waren damit nicht existent. Vielfach gab es keine Bestattung und somit keinen Ort zum Trauern und Gedenken. Weil das Bestattungsrecht Ländersache ist und in jedem Bundesland anders gehandhabt wird, wandten sich die Eltern dieser „Sternenkinder“ mit einer Petition an den Petitionsausschuss. Ihrer Ansicht nach hätten heute auch Kinder mit weniger als 500g Geburtsgewicht wegen des medizinischen Fortschritts eine Chance zu überleben, daher sollte die 500g-Grenze abgeschafft werden. Gleichzeitig solle ein Recht auf Bestattung in einem eigenen Grab begründet werden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dieses Anliegen aufgegriffen und die Petenten eingeladen. In vielen Gesprächen mit Fachpolitikern und Abgeordneten anderer Fraktionen im Petitionsausschuss wurde für die notwendigen rechtlichen Änderungen geworben. Schließlich hat der Petitionsausschuss einstimmig die Petition der Bundesregierung im Juni 2011 zur Berücksichtigung überwiesen. Die Familienministerin Kristina Schröder hat nun mit dem heutigen Kabinettsentwurf darauf reagiert.
Den „Sternenkindern“, wie Fehlgeburten auch genannt werden, ist somit die Würde zurückgegeben und die Eltern in ihrer Trauer anerkannt, so Baumann und Vogelsang abschließend.