Stefanie Vogelsang

Unionsfraktion einigt sich auf Mindestlohnmodell

Gesellschaftspolitische Verantwortung und wirtschaftpolitische Vernunft

Die Arbeitsgruppe Mindestlohn/ Lohnuntergrenze der Unionsfraktion hat Eckpunkte für eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze beschlossen.
Die Stellvertretende Vorsitzende der Arbeitnehmergrupe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stefanie Vogelsang erklärt hierzu:

„Unser Konzept verbindet gesellschaftspolitische Verantwortung und wirtschaftspolitische Vernunft. Wir setzen ein Stoppschild gegen Lohndrückerei und die dahinter stehende Missachtung der Arbeit. Die große Mehrheit der seriösen Arbeitgeber, gerade auch im Mittelstand, wird vor ruinöser, wettbewerbsverzerrender Lohnkonkurrenz geschützt. Zugleich stärken wir die Tarifpartner und gewährleisten durch die tarifpartnerschaftliche Lösung, dass die Produktivität, die hinter der Arbeitsleistung steht, nicht ausgeblendet wird. Unser Konzept ist das einzige, das nicht auf staatlicher Lohnfestsetzung, sondern auf der bewährten Tarifautonomie aufbaut. Wir praktizieren damit „Soziale Marktwirtschaft pur“, ganz in der Tradition Ludwig Erhards. Diese hat Deutschland und auch die Union als politische Kraft stark gemacht.
Die allgemeine Lohnuntergrenze ist kein Kurswechsel, sondern eine Fortentwicklung unserer Erfolgsstrategie der branchenbezogenen Mindestlöhne. Mit dieser haben unionsgeführte Bundesregierungen in Branchen mit rund vier Millionen Beschäftigten allgemeinverbindliche Mindestlöhne auf Basis der jeweiligen Tarifverträge eingeführt - darunter für Pflegehilfskräfte, Gebäudereiniger, in der Baubranche, der Zeitarbeit und im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Wir haben damit bereits ein wichtiges Stück Ordnung auf den Arbeitsmärkten geschaffen. Die wissenschaftliche Begleitung durch unabhängige Forschungsinstitute hat bewiesen, dass die oft behaupteten Arbeitsplatzverluste bei tariflichen Mindestlöhnen nicht eintreten. Diesen erprobten Weg wollen wir nun weitergehen und mit der allgemeinen Lohnuntergrenze auf die Bereiche ausdehnen, in denen tarifvertragliche Branchenlösungen nicht zustande kommen können.“