Seit der Lockerung des Meldegesetzes im Jahr 2006 nutzen Straftäter immer öfter falsche Adressen. Falsche Meldeadressen werden zunehmend ein Problem für die Berliner Behörden.
Für eine An- oder Ummeldungen muss man beim Bürgeramt seit 2006 nur seinen Pass oder Personalausweis vorlegen, jedoch nicht mehr den Mietvertrag. Gerade in Berlin wird die aktuelle Regelung massiv ausgenutzt. Nach Schätzungen des Bundes Deutscher Kriminalbeamter sind in der Hauptstadt rund 200 000 Menschen unter falscher Adresse gemeldet. Auf Initiative der Berliner Bundestagsabgeordneten Stefanie Vogelsang soll das Meldegesetz jetzt neu beraten werden.
Der ehemaligen Neuköllner Stadträtin liegt das Thema sehr am Herzen, sie sorgte auch dafür, dass das Thema in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde. „Ich bin mir sicher, dass wir das neue Meldegesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause beschließen werden“ meint Stefanie Vogelsang. „Kriminelle dürfen nicht weiterhin von einer gut gemeinten Entbürokratisierung profitieren können. Das Meldegesetz darf kein Gesetz zum Untertauchen in Großstädten sein!“
Das neue Meldegesetz geht künftig hart gegen Scheinanmeldungen vor: Nicht nur die Unterschrift des Vermieters soll wieder zur Pflicht werden, sondern wer die Unterlagen fälscht, erfüllt nicht länger nur den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, sondern er wird sich künftig strafbar machen.