Im Plenum des Deutschen Bundestages wurde am 22.03.2012 in erster Lesung zwei Gesetzentwürfe zur Änderung des Transplantationsgesetzes beraten. Unter anderem sollen bessere organisatorische Abläufe dazu beitragen, die Zahl der Spender zu steigern. Jeder Bürger soll regelmäßig befragt werden, ob er im Falle seines Todes zur Organspende bereit ist, und seine Antwort auf der Krankenversicherungskarte zu vermerken.
Die Berliner Bundestagsabgeordnete Stefanie Vogelsang lobte in ihrer Rede zunächst den medizinischen Fortschritt seit der ersten Herztransplantation im Jahr 1967 durch den südafrikanischen Arzt Christiaan Barnard und betonte: „Von Anfang an spielte das Thema „Ethik“ eine wichtige Rolle in der Diskussion um die Entscheidungsmöglichkeit, sich für oder gegen eine Transplantation zu entscheiden. Der Bürger ist frei in seiner Entscheidung.“
Aus dieser Freiheit wachse aber auch die Verantwortung, diesen Entscheidung vor sich und seinen nächsten Angehörigen zu treffen. „Der Bürger muss auch das Recht haben, seinen Angehörigen zu vertrauen, dass sie im Fall der Fälle für ihn die richtige Entscheidung treffen. Deshalb ist es auch so wichtig, dass die Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu Hause mit den Angehörigen besprochen wird“, erklärt Stefanie Vogelsang.
Die Gesundheitspolitikerin betonte weiter, dass der Gesetzentwurf der richtige Weg sei, die Aufgaben des Transplantationsbeauftragte aber noch um die Beratung bei Gewebespenden erweitert werden müsste. „Es kann nicht sein, dass sich die Angehörigen auch in Zukunft zwei verschiedene Ansprechpartner für Organe und Gewebe haben, vielmehr muss sich der Transplantationsbeauftragte auch um die Beratung von Gewebespenden kümmern.“ Im weiteren Verfahren müsse man sich auch intensiver mit der Nachsorgebetreuung von Transplantierten beschäftigen.
Hier können Sie sich die Rede von Stefanie Vogelsang anschauen:
http://dbtg.tv/fvid/1616936