„Ein erster großer Schritt zur Lösung der Ungleichbehandlung arbeitslos privat Krankenversicherter ist getan“, erklärte Stefanie Vogelsang, „jedoch werde ich bis zur endgültigen Klärung für eine entsprechende Konsensentscheidung weiterkämpfen!“.
Die sogenannten Altschulden gründen sich auf den oftmals nicht vollständig übernommenen PKV-Beiträgen von ALG II-Bezieherinnen/ -Beziehern durch die Grundsicherungsträger.
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts im Januar 2011 haben Bezieher von ALG und Sozialgeld Anspruch auf die Übernahme von Krankenversicherungsbeiträgen bis zur Höhe des halben Basistarifs, die rückwirkende Übernahme erfolgte jedoch nur ein einigen wenigen Fällen, sodass die Bundesministerien und der PKV-Verband neue Gespräche zur Lösung der Altschuldenproblematik führten.
Der PKV-Verband erklärte sich hierbei bereit, die Altschulden von Betroffenen zu erlassen, wenn diese sich zur Einzelfallprüfung an ihr jeweiliges Versicherungsunternehmen wenden.
Aus Sicht des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist mit der Entscheidung des PKV-Verbandes die Altschuldenproblematik faktisch gelöst, fraglich bleibt jedoch, wie die privaten Krankenversicherungen mit einer massenhaften Anfrage nach Forderungsverzicht umgehen werden, da nach Angaben des PKV-Verbandes bislang nur einzelne Verfahrensfragen hinsichtlich des Forderungsverzichts gestellt wurden.